Informationen zur Kurabgabe
Die Kurabgabe wird von allen natürlichen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. |
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gültig vom | Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) | Nebensaison (01.11. bis 31.03.) |
1. für Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Kinder unter 6 Jahren) | 0,00 Euro / Tag | 0,00 Euro / Tag |
2. für Personen ab 6 Jahren | 2,80 Euro / Tag | 2,20 Euro / Tag |
Hier können Sie die aktuelle Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz (Kurabgabesatzung) einsehen.
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